GRÜNE Investments:
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden
Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen
Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung
(Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen
auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten.
Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie
ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken
in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt
auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen.
Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt.
Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in
einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von
Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der
Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken
zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen
Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung
der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden
im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern)
und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte
Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben,
werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investment-
entscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden
bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert
dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann
der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt
der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser
Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung)
der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines
Finanzproduktes empfohlen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeits-
faktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der
von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanz-
produktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender,
aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter
lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
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