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Betriebliche Altersversorgung: In der Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und -fonds können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2008: 2.544 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei für die Entgeldumwandlung bis 2008 angelegt werden. Zusätzlich gibt es noch einen Zuschuss von 1.800 Euro, der auch bei arbeitgeberfinanzierten Leistungen nicht sozialversicherungsfrei ist. Die gesamte steuerliche Förderung beträgt 4.344 Euro. Die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn als Alters- und Hinterbliebenenleistung eine Rente oder ein Auszahlungsplan vorgesehen ist. Immerhin sind Teilkapitalauszah-lungen bis zu 30% des bei Rentenbeginn verfügbaren Kapitals erlaubt. Ihr Loslösungsweg für eine betragsoptimierte Versorgung: Die betriebliche Altersversorgung über die Entgeldumwandlung Die Finanzconsult24 ist Ihr erfahrender Spezialist, wenn es um die betriebliche Altersversorgung geht. ![]() Der richtige Weg für Ihre Entgeltumwandlung ab 2005 - klassisch oder fondgebunden: ![]() Zusätzlich können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen über die Entgeltumwandlung steuerlich attraktiv anlegen! Nutzen Sie diesen Vorteil! |
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Finanzconsult24 Tel: 030/ 70 78 25 90 [email protected] |
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