Riester Rente Riester Rente Riester
Rente
So attraktiv wie nie!
Zwei Gründe, warum sich die Riester-Rente
immer mehr lohnt:
Die staatlichen Zulagen steigen und die Rente ist garantiert.
Doch sollte man bei der Auswahl der Riester-Anlage Sorgfalt walten lassen.
Gute Aussichten!
Die Riester-Rente wird rentabler. Normalerweise
lassen sich Menschen
selten staatliches Geld entgehen. Anders bei der Riester-Rente.
Das mag an der verwirrenden Vielfalt von Angeboten und dem lästigen
Papierkrieg gelegen haben. Doch die private Vorsorge mit staatlichen
Zulagen und Steuervorteilen wird immer attraktiver.
Grund:
Die staatlichen Zulagen steigen und die Auszahlung der eingezahlten
Beiträge plus Zulagen ist garantiert. Zudem ist Anfang 2005 das lästige,
jährliche Ausfüllen der Anträge, um die Zulagen oder Steuervorteile
zu erhalten, entfallen. Jetzt muss nur noch einmal beantragt werden.
Eigenleistung Zulagen:
Um in den Genuss der staatlichen Riester-Förderung zu kommen,
muss der Förderberechtigte eine Eigenleistung erbringen.
Diese ist wie folgt gestaffelt:
4%* ab 2008
*(Prozentsätze beziehen sich jeweils auf das
sozialversicherungspflichtige Vorjahresbrutto-) Auf diesen vom Förderberechtigten
zu zahlenden Eigenbeitrag werden die Zulagen angerechnet.
Die Zulagen unterliegen ebenfalls einer Staffelung.
Grundzulage...........................Zulage
pro Kind
2008..,,..............175,- EUR.....185,-
EUR / 300,- EUR ab 2008 geborene
Extrazulage für junge Leute bis 25 Jahre, einmalig 200,- EUR
Sonderausgabenabzug Förderberechtigte
Personen:
Neben den genannten Zulagen kann im Rahmen der Einkommensteuer-erklärung
ein Sonderausgaben-Abzug geltend gemacht werden.
Dieser ist losgelöst von sonstigen Sonderausgaben in der Steuer-
erklärung zu betrachten. Sollte der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug
höher als die erhaltenen Zulagen sein, so wird
dieser Differenzbetrag direkt an den Steuerpflichtigen ausgezahlt. Der
Sonderausgabenabzug ist jedoch auf folgende Höchstsummen begrenzt:
ab 2008............2100,- EUR
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
Behinderte in Werkstätten
Pflegepersonen
Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit
...verzichtet haben
Selbständige, die in der GRV pflichtversichert sind
Pflichtversicherte Landwirte
Bezieher von Lohnersatzleistungen
...(Arbeitslosengeld I + II, Krankengeld)
Beamten, Richter, Soldaten
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Leistungen aus Riesterverträgen unterliegen
immer der vollen Steuer-
pflicht, d.h. sie sind mit dem persönlichen Steuersatz unter Berück-
sichtigung des Steuerfreibetrages zu versteuern.
Seit 2008 ist die Riester-Rente noch interessanter, da die staatliche
Zulage gestiegen ist. Wer vier Prozent seines Bruttoeinkommens
verriestert, erhält dafür pro Jahr 175,- EUR Grundzulage
und 185,- EUR/ 300,- EUR für jedes Kind,
Einer der "Riester-Gewinner":
Familien mit Kindern
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer,
der Pflichtbeiträge in die
gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, in den Genuss dieser
staatlichen Förderung kommen.
Die Förderung über Zulagen ist besonders für Kleinverdiener,
Familien mit Kindern sowie nicht versicherungspflichtige Ehepartner
(unter bestimmten Bedingungen) geeignet.
Bei allen Arbeitnehmern mit durchschnittlichem und gutem Einkommen -
ab etwa 30.000 Euro Jahreseinkommen - bringt die Steuerbefreiung eingezahlter
Beiträge
mehr Vorteile. Das Finanzamt rechnet bis zu 2.100 Euro pro Jahr an
und prüft, ob die Steuerbefreiung günstiger ist als die Zulage.
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