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Rürup Rente Rürup Rente Rürup Rente: Jahressteuergesetz von 2007: Mehr Vorteile für die Rürup-Rente Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2007 wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für die private Basisrente deutlich verbessert. Der Gesetzgeber hat mit der neuen Regelung sichergestellt, dass sich die Beiträge für eine Basisrente grundsätzlich ab dem ersten EURO steuermindernd auswirken. Für welchen Personenkreis wird Basisrente besser? Seit dem Jahre 2005 gibt es nun die Basisrente, die auch nach ihrem Erfinder Rürup-Rente genannt wird. Diese ist - neben der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung - eine weitere Variante der staatlich geförderten Altersvorsorgung. Diese Form ist insbesondere für die Menschen gedacht, die z.B. nicht die Vorteile einer Riester-Rente für sich nutzen können, wie die Selbständigen. Doch gerade dieser Personenkreis profitierte bis vor kurzem aus steuer- licher Sicht nicht im vollen Umfange von der staatlichen Förderung bei der Basisrente. Der Vergleich zwischen alter (vor 2005) und neuer Steuergesetzgebung führte aufgrund der so genannten Günstigerprüfung nicht selten zu einem Verpuffungseffekt, d.h. nicht alle Aufwendungen zu einer Basisrente wirkten sich auch steuermindernd aus. Diese gesetzestechnische Panne wurde nun mit der Neuregelung behoben. Steigende Förderung für jeden? Die steuerlichen Vergünstigungen kann jeder Steuerzahler, unabhängig von seiner Tätigkeit oder von seinem Alter, in Anspruch nehmen. Die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 23.712,- EUR für Ledige (44.344,- EUR für Verheiratete) können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Investitionen sind dabei in 2018 zu 86 %, 2019 zu 88 %, 2020 zu 90 % abzugsfähig und mindern somit das zu versteuernde Einkommen um bis zu 20.392,- EUR (Eheleute bis zu 40.784,- EUR). Die Abzugsfähigkeit steigt jährlich um 2 % bis zum Jahr 2025 auf 100%. Die Basisrente wird immer beliebter In 2005 wurden bereits 153.000 Verträge und in den ersten neun Monaten des Jahres 2006 93.500 Verträge (Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, 2006). - Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung - steuerlich gefördert - Rentenfreibeträge bei einem Rentenbeginn vor 2040 - Einschluss von Rentengarantiezeiten - Nutzung der maximalen steuerlichen Förderung durch Sonderzahlungen - Keine Anrechnung bei Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-sicher) |
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